Der Anlaß

  • Der Bebauungsplan dient der Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung in ausgewählten Teilräumen einer Gemeinde.
  • Er ermöglicht eine bauliche Entwicklung auf Flächen, die bislang für Bauzwecke nicht nutzbar waren, oder
  • schafft im Siedlungsbestand die Möglichkeit, unerwünschte Entwicklungen zu verhindern und Bautätigkeit und Nutzung entsprechend der gemeindlichen Ziele zu steuern.

Unsere Ziele

  • Ressourcenschonende Planung durch ...
    • angemessene Bebauungsdichten
    • flächen- und kostensparende Erschließung
    • umweltverträgliche Ver- und Entsorgungssysteme
  • Nutzergerechte Planung durch ...
    • hohe Aufenthaltsqualitäten im Wohn- bzw. Arbeitsumfeld
  • Ortsangepaßte Planung durch ...
    • Berücksichtigung vorhandener, gewachsener Bau- und Vegetationsstrukturen
  • Hohe Gestaltqualität durch ...
    • städtebauliche Grundstrukturen, die klar und eindeutig erkennbar sind und eine gute Orientierung ermöglichen, bei gleichzeitig
    • ausreichender Flexibilität für architektonische Individualität, unter Berücksichtigung des Gesamtbildes
  • Ausgewogene Planung ...
    • zwischen dem Wunsch der Bauherren nach individueller Gestaltungsfreiheit und Ausnutzung des Grundstücks und der Aufgabe der Gemeinde, Gemeinwohlinteressen zu wahren

Die Leistungen

Bestandserhebungen

  • Ermittlung des Zustandes des Planbereiches im Hinblick auf die Nutzungen, die Bebauung, die Topographie, die Verkehrsverhältnisse, die Umweltverhältnisse etc.

Planung

  • Erarbeitung von städtebaulichen Entwürfen für Wohn-, Gewerbe- Misch- und Sondernutzungen als Grundlage des Bebauungsplanes
  • Entwicklung unterschiedlicher (Erschließungs-) Varianten auf der Basis von gemeinsam mit der Kommune festgelegten Zielsetzungen
  • Transformation des städtebaulichen Konzeptes in den Bebauungsplan (Planzeichnung und textliche Festsetzungen)
  • Begründung zum Bebauungsplan incl. Kostenabschätzung und Flächenbilanz

Frühzeitige Eingriffsbilanzierung

  • Integration umweltschützender Belange in die Gesamtplanung
  • Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde
  • Eigriffsbilanzierungs entsprechend den Anforderungen des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes in Kooperation mit einem Fachbüro für Landschaftsplanung

Visualisierung der Ergebnisse

  • Computergestützte Kartographie und Planzeichnung
  • Dreidimensionale Darstellung des städtebaulichen Konzeptes

Verfahrensbegleitung

  • Frühzeitige Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange und Genehmigungsbehörden
  • Mitwirken an der Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit
  • Gutachterliche Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung

Der Vorhaben- und Erschließungsplan / Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan

Die Besonderheit

  • Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist im Gegensatz zum Bebauungsplan keine Angebotsplanung. Er resultiert nicht aus Zielen der Stadtentwicklung, sondern dem Ansiedlungswunsch des Vorhabenträgers
  • Der Vorhabenträger ist damit nicht nur für das Vorhaben verantwortlich, sondern auch für die städtebauliche Einbindung und den Einklang mit den Zielen der Stadtentwicklung
  • Der Planverfasser braucht daher stadtplanerische Fachkompetenz und wird zum Mittler zwischen Vorhabenträger und Stadt

Unsere Ziele

  • Beratung des Investors zu verkehrlichen, städtebaulichen, ökologischen und sozialen Fragestellungen zur Sicherung hoher Qualität und Stadtverträglichkeit
  • Koordination, Moderation zwischen den Akteuren und als Mittler zwischen Vorhabenträger und Gemeinde
  • Projektsteuerung Koordination der am Vorhaben beteiligten Fachplaner
  • Verfahrensverkürzung durch frühzeitigen Ausgleich von Investoreninteressen, städtischen und öffentlichen Belangen

Die Leistungen

Planung

  • Städtebauliche Entwürfe für Wohn-, Gewerbe- und Sondernutzungen
  • Entwicklen von (Erschließungs-) Varianten
  • Transformation des städtebaulichen Konzeptes in den V+E-Plan (Planzeichnung und textliche Festsetzungen)
  • Begründung zum V+E-Plan incl. Kostenabschätzung und Flächenbilanz

Frühzeitige Eingriffsbilanzierung

  • Integration umweltschützender Belange in die Gesamtplanung
  • Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde
  • Eingriffsbilanzierungs entsprechend den Anforderungen des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes in Kooperation mit einem Fachbüro für Landschaftsplanung

Visualisierung der Ergebnisse

  • Computergestützte Kartographie und Planzeichnung
  • Dreidimensionale Darstellung des städtebaulichen Konzeptes

Beratung des Vorhabenträgers und der Gemeinde

  • Vorbereitung von Erschließungsverträgen
  • Inhaltliche Unterstützung bei Durchführungsverträgen

Verfahrensbegleitung

  • Frühzeitige Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange und Genehmigungsbehörden
  • Gutachterliche Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung

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